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Massage 
Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993
“Manuelle Anwendung der Massagegriffe, zulässig sind alle Formen der klassischen Massage und entsprechend andere Techniken, wie Bindegewebs-, Segment-, Periost- und Stäbchen-Massage. 

Die bekannten Wirkungen der speziellen Massagetechniken können bei separater Verordnung neben der Krankengymnastik eingesetzt werden.” 

Alle klassischen und einige besondere Formen der Massage werden von uns auf ärztliche Verordnung fachgerecht durchgeführt. 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Massagetermine unter präventivem Gesichtspunkt auch ohne ärztliche Verordnung oder als Therapieergänzung auf ärztliche Privatverordnung zu vereinbaren.

 

Wärme-/Kältetherapie

Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie
Definitionen laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993

Wärmepackungen/Fango

“Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile mit erhitzten Paraffin-Peloid- Gemischen zur Applizierung intensiver Wärme mit der therapeutischen Zielsetzung starker Hyperämisierung, Stoffwechselsteigerung, Schmerzlinderung, Detonisierung hypertoner Muskulatur sowie reflektorischer Reaktionen auf tieferliegende Organe sowie Behandlung mit wasserhaltigen Peloiden, z. B. Moorpelose, Fango oder Schlick.

Eisanwendung

“Behandlung in Form von Eiskompressen (in Eiswasser getauchte bzw. mit Eiswürfeln gefüllte oder mit Salzwasser geformte Frotteetücher), tiefgekühlten Kälte-Gel- Beuteln, direkter Abreibung (Eismassage, Eiseinreibung), Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- und Armbadewannen mit lokaler Applikation intensiver Kälte zur Entzündungshemmung, Herabsetzung der Schmerzempfindung und des Stoffwechsels sowie zur Detonisierung hypertoner und verspannter Muskulatur.